Antwort-Brief des Bausenators Lohse auf eine Eingabe unseres Aktionsbündnisses zum Neuen Hulsberg-Viertel:

02.05.2016

Sehr geehrter Herr Senator Lohse,

seit März 2012 setzt sich das Aktionsbündnis Menschenrecht auf Wohnen für bezahlbaren Wohnraum für alle BewohnerInnen der Freien Hansestadt Bremen ein. Dazu gehört der Bau von Sozialwohnungen in verbindlich festgelegter Anzahl. Inzwischen gilt der Senatsbeschluss, dass bei Neubauvorhaben mit mindestens zwanzig Wohneinheiten auf Grundstücken, die aus städtischem Eigentum verkauft wurden und wo neu geschaffenes Baurecht gilt, 25 % der Wohnungen als sozialer Wohnungsbau errichtet werden müssen. Dies ist ein wesentlicher Schritt, den wir unterstützen.

Bei der Planung des neuen Hulsberg-Quartiers mit einem Volumen von rund 1 200 neuen Wohneinheiten haben sich im Beteiligungsverfahren auch die BürgerInnen engagiert für die Mindestquote des sozialen Wohnungsbaues eingesetzt.
Der Beirat östliche Vorstadt hat sich inzwischen am 07.10.2015 und am 12.04.2016 in seiner Stellungnahme zum Bebauungsplan-Entwurf 2450 sogar für eine höhere Quote ausgesprochen:

„Sozial gerechtes Wohnen
Der Beirat fordert vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen eine Erhöhung der Quote für sozialen Wohnungsbau von 25% auf 30%. Diese soziale Bindung sollte dauerhaft festgelegt werden.

Baugemeinschaften Über das soziale Wohnen hinaus soll ein fester Anteil von 20% an Wohnraum für gemeinschaftliches Wohnen vorgehalten werden. Diese sind nicht auf die Quote für sozialen Wohnungsbau anzurechnen.“
Diesen Beschluss unterstützt das Aktionsbündnis vollinhaltlich.

In diesem Zusammenhang ist es uns unerklärlich, wieso in dem Entwurf des Städtebaulichen Vertrags (Siehe Anhang. Dieser Text wurde zuerst auf dem Hulsberg-Podium am 26.02.2016 von der Senatorischen Behörde und der GEG öffentlich vorgelegt) eine niedrigere Quote von „mind. 20% geförderter Wohnungsbau“, die obendrein auf undurchsichtige Art mit Anzahl und Umfang der „10% Baugemeinschaften“ in Zusammenhang gebracht wird, als verbindlich genannt wird. Wir bitten Sie daher, in der Öffentlichkeit Klarheit zu schaffen, welche Position von Ihrem Hause offiziell in dieser Frage eingenommen wird. Auch bitten wir Sie darum, dass die juristisch schwierige Frage des städtebaulichen Vertrages insgesamt, wie zugesagt, in einer öffentlichen Veranstaltung im Rahmen der Bürgerbeteiligung formal und inhaltlich erläutert wird.

Das Aktionsbündnis wird die Diskussion um die verbindliche Sozialwohnungsquote weiterhin im Bündnis für Wohnen, in der öffentlichen Diskussion und in den Medien lebendig halten.

Mit freundlichen Grüßen
Plenum des Bremer Aktionsbündnis Menschenrecht auf Wohnen am 2. Mai 2016 im Auftrag


12.9.2016

Sehr geehrter Herr Barloschky,

im Rahmen des Hulsberg-Podiums am 26.02.2016 wurde die zu diesem Zeitpunkt vorverhandelten Eckpunkte des Städtebaulichen Vertrags zitiert. Damals wurde über eine Sozialwohnungsquote von mindestens 20% und die eventuelle Anrechenbarkeit von Baugemeinschaften gesprochen.

Inzwischen hat der Senat in seiner Sitzung am 10.05.2016 beschlossen, den mittlerweile fortgeschriebenen Eckpunkten zuzustimmen. Damit bildet jetzt eine Sozialwohnungsquote von 30% auf die Baugemeinschaften nicht angerechnet werden können, die Grundlage für die weiteren Verhandlungen zum Städtebaulichen Vertrag.

Wie am Abend des 26.02.2016 angekündigt, ist beabsichtigt, eine öffentliche Veranstaltung zu dem Thema des Städtebaulichen Vertrags durchzuführen. Da diese Frage im Zusammenhang mit der weitreichenden Beteiligung an den Planungen zum Hulsberg-Viertel steht, halten wir es für gegeben, Art und Zeitpunkt der Veranstaltung, die wir gemeinsam mit der GEG planen und durchführen werden, zuerst in der Koordinierungsrunde Bürgerbeteiligung zum Hulsberg-Viertel zu erörtern.

Ich kann Ihnen versichern, dass es uns ein Anliegen ist, den Beteiligungsprozess zum Hulsberg-
Viertel weiterzuführen und die Öffentlichkeit auch über die Themen des städtebaulichen Vertrags
zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Joachim Lohse
Senator